Vizekanzler – mehr Schein als Sein
[Am 20.4.2026 parallel auf dem Autoren-Blog starke-meinungen.de veröffentlicht] Immer häufiger begegnet uns in Medien und Politik die Bezeichnung „Vizekanzler“. Journalisten verwenden den Titel inzwischen nahezu inflationär – und Politiker greifen ihn dankbar auf. Denn es macht einen Unterschied, ob man als Minister XY auftritt oder mit dem Anschein des Kanzleramts versehen ist. Das gilt auch für das Umfeld: Wirkt ein Kontakt zum „Vizekanzler“ nicht bedeutender als einer zu Minister XY? Tatsächlich jedoch existiert dieser Titel offiziell gar nicht. Der Begriff „Vizekanzler“ ist in keinem deutschen Gesetz verankert – nirgendwo. Lediglich im Grundgesetz findet sich ein Hinweis auf das, was gemeint ist. In Artikel 69 Absatz 1 heißt es: „Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter.“ Mehr ist dazu nicht festgelegt. Näheres regelt allein die Geschäftsordnung der Bundesregierung. Dort heißt es sinngemäß, der Stellvertreter übernehme die Aufgaben des Bundeskanz...